Christian Drossmann begeht Straftat
Ich möchte mal ganz sachlich bleiben: Der Englischlehrer Christian Drossmann aus Essen, Langenberger Straße 463, 45277 Essen, Telefon: 0201-59223953, email: mail@englischtrainer.biz - hat in seinem Blog ehrenrührige und beleidigende Behauptungen über mich aufgestellt.
Ihm unterläuft hier das bei Minderqualifizierten häufiger beobachtbare Verhalten, abzuwerten, was nicht verstanden wurde.
Dabei geht er weiter als erlaubt: Er wertet aber nicht nur die Botschaft ab - sondern auch den Boten. Er unterstellt sogar Geisteskrankheit. Und einer der Leser pflichtet ihm gleich bei: Er ruft nach einer Schwester und nach der Gabe von Psychopharmaka.
Drossmann geht weiter ihm das Gesetz erlaubt. Aber sehen Sie selbst:
Unter diesem Link (Klick!) finden Sie seinen Artikel…
Ich denke gerade über die Form nach, wie ich diesem Menschen, der von sich selbst sagt, er sei ein Zyniker - ein feedback zukommen lassen kann. Aber vielleicht ist er auch durch seine bloße Existenz schon genug gestraft.
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Comments
Herr Drossmann,
wieder ganz sachlich und chronologisch:
1. Sie haben mich beleidigt - in einer Art, die den Tatbestand der Beleidigung bzw. üblen Nachrede erfüllt (§§ 185, 186 StGB). Das haben Sie zunächst getan, weil Sie etwas beurteilen, das Sie zu berurteilen nicht in der Lage sind. Außerdem kommen noch niedrige Motive hinzu.
2. Dann sind Sie irritiert, weil ich das nicht unkommentiert toleriere und Sie sagen, Sie hätten ja nur auf meine Vorlage reagiert, wenn Sie mir “geballten Wahnsinn” attestieren. Damit erreichen Sie eine gefährliche Nähe, mir zu unterstellen, ich hätte Sie aufgefordert, meine Arbeit als Wahnsinn darzustellen.
Warum sollte ich das tun? Sehen Sie eigentlich, wie sehr Ihre Auflüchte auch vor der Wahrheit auf der Flucht sind.
3. Schließlich bieten Sie mir an, in Ihrem Blog zu schreiben - auch hier gilt: Warum sollte ich das tun? Ich interessiere mich nicht für Sie und auch nicht für Ihren Weltentwurf - es gibt nach Ihren, mir vorliegenden “Verhaltensproben” auch keinen Grund anzunehmen, daß Sie in irgendeiner Art davon profitieren würden - und ich sowieso nicht.
4. Letzlich informieren Sie Ihre Bezugsgruppe, um ihren Standpunkt im Kollektiv zu verteidigen - dieser kollektive Abwehrmechanismus ist in der Psychologie bekannt, auch schon in der Tierpsychologie, zum Beispiel beim Verhalten von Hunderudeln. Im menschlichen Bereich darf man von Intrigieren sprechen.
Herr Drossmann, Menschen wie Sie sind nicht die Zielgruppe für Informationen, wie Sie von Menschen wie mir zur Verfügung gestellt werden.
Und das Verhalten von Menschen wie Ihnen, Herr Drossmann, ist sanktionierungswürdig. Aber das sagte ich schon.
Herr Maucher,
ich sehe eine Diskrepanz zwischen uns, was den Begriff der Sachlichkeit angeht..
Die Irritation beruht auf der Tatsache, dass ein Mensch, der Sie nach eigener Aussage nicht interessiert, Sie doch derart emotional reagieren lässt…
Da Sie sich von mir als Urheber eines öffentlichen Mediums beleidigt fühlen, bin ich verpflichtet, auf Ihren Wunsch eine unzensierte Gegendarstellung zu veröffentlichen. Ich verstehe Ihre Ausführungen so, dass Sie von diesem Recht keinen Gebrauch machen möchten. Das ist in Ordnung.
Wenn Sie mein Verhalten für sanktionierungswürdig befinden, haben Sie es leider wenig clever angestellt, dies in die Wege zu leiten…Sie bezeichnen mich in Ihrer Reaktion als “minderqualifiziert” und als eventuell durch meine “bloße Existenz schon genug gestraft”. Desweiteren veröffentlichen Sie ohne Genehmigung meine Kontaktdaten und schreiben, ich habe eine Straftat begangen, was eine unrichtige Behauptung darstellt, da diese noch nicht gerichtlich bestätigt ist, insofern haben Sie zunächst nur die Vermutung einer Straftat zu äußern, diese aber nicht als Tatsache zu formulieren.
Zusammengefasst, auch Sie haben in Ihrer Reaktion §185 und 186, mit dem “minderqualifiziert” auch 187 StGB verletzt, summasumarum ist also der Drops gelutscht, denn nun greift nur noch §199. Erfahrungsgemäß wird der Richter sich entweder angesichts unserer beider Strafanträge sofort kaputtlachen und das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen, oder einen Vergleich anordnen, der meist so aussieht, dass wir beide unsere Beiträge zurückziehen und eine Unterlassungserklärungen weiterer derartiger Äußerungen unterschreiben müssen. Also unnötige Kosten. Gegenseitiges Ignorieren kommt deutlich günstiger als ein aussichtsloses Verfahren.
Desweiteren können Sie auch ganz gut austeilen, anstatt sachlich zu bleiben, wenn man ihre Thesen nicht teilt: http://www.scienceblogs.de/frischer-wind/2009/10/ich-bin-ein-arroganter-vollidiot.php
Regeln wir das wie erwachsene Männer: Sie dürfen über mich schreiben, was Sie wollen und ich ignoriere das, anstatt sofort nach einem Juristen zu schreien, und Sie tun das gleiche…Ich nehme Sie nicht ernst, Sie nehmen mich nicht ernst, also warum sollten wir weiter Energie aneinander verschwenden…
Hochachtungsvoll,
Christian Droßmann
Herr Drossmann,
ich habe mir erlaubt, nicht zu lesen, was Sie schreiben,
weil es mich wirklich nicht interessiert -
und weil Sie nicht in der Lage sind, eigene Denkfehler zu erkennen. Dafür habe ich bereits genügend Belege. Also: Für mich machen Sie keinen Sinn.
Beim Schreiben eine Fixation auf Ihren Schlußsatz - das ist auch gut so - dann kann ich Ihnen sagen:
Ich werde das so regeln wie ich das regeln werde.
Das heißt: Sanktionen.
Sie hatten die Wahl der Beleidung -
und ich werde die Sanktion auswählen.
So - und jetzt lade ich Sie ganz höflich aus aus meinem Blog. Ich schreibe für (junge) Menschen, die in die Weisheit finden - und die mit ihren Erfahrungen nicht alleingelassen werden sollten - und nicht pathologisiert.
Für Sie schreibe ich also nicht.
RM
P.S.: Ich freue mich richtig darauf, Sie zu lehren, mich ernst zu nehmen…
[...] } Zumindest nach der Meinung von Herrn Maucher, der ebendies in seinen Blog über mich schreibt. Offensichtlich war er nicht glücklich darüber, dass ich seine Steilvorlage angenommen [...]


Lieber Herr Maucher,
ich habe gerade Ihren Trackback zu diesem Artikel erhalten.
Ich bin etwas irritiert über Ihre Reaktion. Im von mir zitierten Artikel habe ich lediglich Ihre Vorlage “Für den der nicht erleuchtet ist und der sich auch nicht für Einweihungswege interessiert, sind diese Fragen sicher viel zu spekulativ und er stellt sie sich auch nicht – er wird eher denen, die sie stellen, eine geistige Störung vermuten.” reagiert.
Wenn Sie dies als “ehrenrührig” bezeichnen, biete ich Ihnen hiermit in klassischer Tradition eine Reaktion Ihrerseits wortgetreu in Blog zu veröffentlichen.
Mit freundlichem Gruß,
Christian Droßmann